Scheinwerfer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. September 2013, 15:54 Uhr
Bis zur Vereinigung der meisten Fahrzeugelektrikhersteller der DDR zum VEB FER im Jahr 1958 gab es eine Vielzahl von Herstellern von Fahrradbeleuchtung. Die meisten Hersteller produzierten auch Rücklichter und Dynamos.
Bis Ende der 50er Jahre hatten viele Hersteller auch Fahrradscheinwerfer mit zwei Glühlampen und einem Umschalter im Angebot. Bei solchen Scheinwerfern sitzt eine Lampe in der Mitte des Reflektors und eine etwas darüber. Dieses Konzept stammte noch aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg und verlor danach schnell an Bedeutung bzw. verschwand durch Rationalisierungen. Durch die zwei Glühlampen und ihre unterschiedlichen Positionen im Reflektor ergab sich die Möglichkeit, zwei verschiedene Bereiche auszuleuchten.
Der erste Bereich war vorgeschrieben: In 10m Entfernung sollte die Mitte des Lichtkegels liegen, was mit der mittig sitzenden Glühlampe realisiert wurde und auch der heutigen Vorschrift zur Vermeidung von Blendung des Gegenverkehrs entspricht. Da dies die normale Beleuchtung war, wurde dieser Modus als "Fahrlicht" bezeichnet.
Mit der höhersitzenden Glühlampe konnte dagegen der Bereich unmittelbar vor dem Fahrrad großflächig ausgeleuchtet werden und erleichterte so das Fahren auf schlechten Straßen. Zeitgenössische Werbung bezeichnet dies als "Bodenlicht" oder "Nahlicht".
Heute werden die beiden Modi analog zur KFZ-Beleuchtung häufig mit "Fernlicht" und "Abblendlicht" bezeichnet, was aber falsch ist, da das vermeintliche Fernlicht bereits nicht-blendend eingerichtet sein muss und damit ein Abblenden bei Gegenverkehr überflüssig ist.
Neben der elektrischen Fahrradbeleuchtung wurden in den 50ern auch noch verschiedene Karbidlampen-Modelle hergestellt, wobei unklar ist, für welche Zielgruppe diese gedacht waren, da die im Betrieb sehr aufwendige Technologie eigentlich schon vor dem Zweiten Weltkrieg als überholt galt.