AUFA Scheinwerfer

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Im Jahr 1958 fusionierten die volkseigenen Betriebe AUFA und Elektrische Fahrzeugausrüstung Ruhla (EFR) zum VEB Fahrzeugelektrik Ruhla (FER). Bei der Fahrradbeleuchtung hatte dies zunächst keinen Einfluss auf die Produktion; alle Komponenten wurden unverändert weiterproduziert und auch der Name AUFA wurde noch bis etwa 1960 verwendet. Die Betriebsnummer wurde dagegen bereits angepasst, sodass aus dieser Übergangszeit auch Teile mit zunächst unstimmigen Kombinationen von Marke und Nummer bekannt sind. Danach jedoch wurden sämtliche Fahrradelektrikteile bis zur Wende mit FER gekennzeichnet.


Scheinwerfer-Modelle von AUFA

Für den Hersteller AUFA sind die bereits von AFE bekannten Fahrradscheinwerfer in verschiedenen Varianten belegt. Beibehalten hatte man die Ausrüstung mit zwei Glühlampen sowie dem entsprechenden Umschalter. Das Gehäuse wurde aus Stahlblech (lackiert) oder alternativ aus Kunststoff gefertigt, während der Frontring fast immer aus Aluminium bestand. Nur in der eher seltenen, vollverchromten Variante bestanden sowohl der Frontring als auch das Gehäuse aus Stahlblech. Zumindest für die Ausführung mit Stahlblech-Gehäuse ist im DHZ-Katalog von 1956 die Bezeichnung "SF 13/3" belegt.



Daneben wird im genannten Katalog noch der Scheinwerfer des Typs 8707.5 aufgeführt. Dieser war für die Befestigung auf dem Schutzblech gedacht. Abgeleitet davon gab es auch eine äußerlich identische Variante zur Befestigung am Lenkerschaft.
Vermutlich mit Gründung des VEB FER begann die Produktion des Scheinwerfers Typ 8707.6. Dessen modern wirkender Aluminium-Frontring mit einem kleinem Schirm war allerdings nur auf das Gehäuse aufgesteckt. Durch häufiges Öffnen (Lampenwechsel) konnte die Arretierung schnell beschädigt werden, weshalb dieses Modell vermutlich nur selten in dieser ursprünglichen Ausführung erhalten blieb.