Steuersätze: Unterschied zwischen den Versionen

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! style="text-align:left"|Gewinde (Nennmaß)
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Version vom 6. Februar 2011, 02:09 Uhr

Als Steuersatz (auch Lenklager, Steuerlager) bezeichnet man jenes Lager, das die Gabel mit dem Rahmen verbindet. In der DDR-Fahrradindustrie wurde dieses Lager ausschließlich als Gewindesteuersatz ausgeführt und bestand zumeist aus folgenden Teilen (von unten):

  • Gabelkonus
  • Kugelring
  • untere Lagerschale
  • obere Lagerschale
  • Kugelring
  • Schraubkonus
  • Nasenscheibe
  • Abschlussmutter


Maße

Im Zuge der Wiederaufnahme der Fahrradproduktion wurde in der DDR einer neuer Standard für das Lenklager eingeführt. Dabei wurden die zölligen Maße des weitverbreiteten 1"-Steuersatzes durch metrische Abmessungen ersetzt, die fast nur in der DDR Verwendung fanden:

1" x 24 (EN/ISO) M26 x 1 (DDR)
Gewinde (Nennmaß) 25,4 mm = 1" 26 mm
Steigung 24 tpi 25,4 tpi = 1 mm
Gabelkonus 26,4 mm xx,x mm
Lagerschale 30,2 mm 30,x mm
Gabel (innen) 22,2 mm 22 mm

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